Abfindung - Voraussetzungen
|
Abfindung - Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Anspruch auf Abfindung:
* die Kündigung muss betriebsbedingt sein
* die Abfindung muss im Kündigungsschreiben angeboten werden, für den Fall, dass der Arbeitnehmer die Klagefrist vertreichen lässt
* die Abfindung beträgt 50% des Monatslohns für jedes Jahr des Bestehens des Dienstverhältnisses.
Anteilige Jahre von mehr als sechs Monaten sind auf ein volles Jahr hochzurechnen.
Wurden die obigen Voraussetzungen erfüllt und die Klagefrist verstreicht, ist eine (Entlassungs-)Abfindung zu zahlen.
|
|
|
Hausbau Angebote / Gesuche:
|
|