Endet ein Mietverhältnis wird beiden Parteien empfohlen, die Wohnung zu besichtigen und zu übergeben.
Es ist ratsam dabei ein Übergabeprotokoll zu fertigen, in dem eventuelle Mängel festgehalten werden. Werden Mängel festgestellt sollten diese exakt im Protokoll vermerkt werden. Empfehlenswert ist es auch, Fotos zu machen. Meistens wird dann auch in diesem Protokoll festgelegt, dass der Mieter bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Mängel beseitigt. Das ist sicher ärgerlich, aber dadurch wird dem Vermieter nicht ermöglicht, zu einer späteren Zeit noch weitergehende Ansprüche geltend zu machen.
Auch wenn kein Protokoll erstellt wird, sollte eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe stattfinden, damit der Vermieter nicht im Nachhinein den Mieter schadensersatzpflichtig
machen kann.


