Das Mietrecht schreibt für unbefristete Mietverträge bestimmte Kündigungsfristen vor, die meistens in den Mietverträgen auch so eingehalten werden.
So muss der Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten, es kann jedoch auch eine kürzere Frist vertraglich vereinbart werden. Der Vermieter wiederum muss viel längere Fristen eingehen, wenn er seinen Mietern wieder kündigen will. Die Fristen des Vermieters richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses und betragen bei fünfjähriger Vertragsdauer drei Monate, nach mehr als fünf Jahren Dauer sechs Monate und nach acht Jahren Dauer neun Monate. Es kann jedoch auch die Frist gelten, die im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter vereinbart wurden.


