Verbraucherschützer: Gaspreis-Erhöhungen nicht zahlen
(26. August 2004) - Der Bund der Energieverbraucher hält die derzeitigen Erhöhungen der Gaspreise für unbegründet. Weil die Preise einseitig von den Gasversorgern festgesetzt werden, müssen sie der Billigkeit nach § 315 BGB entsprechen. Erhöhungen von mehr als zwei Prozent im Verlauf dieses Jahres sind unbillig und brauchen nicht bezahlt werden" sagt dazu Verbandschef Aribert Peters. Er rät zur Zahlungsverweigerung unter Berufung auf Unbilligkeit . Erst wenn die Gasversorger vor Gericht die Kalkulation ihrer Preiserhöhung überzeugend darlegen, werden die höheren Preise zur Zahlung fällig. Nach gefestigter Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs darf vorher auch keine Versorgungseinstellung angedroht werden.Das Ruhrgas-Märchen von der Ölpreisbindung
Die Preise, zu denen das Erdgas aus dem Ausland bezogen werden, sind im Juni 2004 lt. Bundesamt für Wirtschaft gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Prozent gesunken. Die von der Ruhrgas angekündigten Preiserhöhungen um sechs Prozent sind deshalb unbegründet. Ruhrgas importiert 60 Prozent der deutschen Gasmengen. Die Steigerungen des Gewinns der Ruhrgas im Jahr 2003 beweisen, dass es nicht um Kostendeckung sondern um Gewinnsteigerung geht. Ruhrgas kann sich nicht auf eine angebliche Ölpreisbindung der Gaspreise berufen. Denn die Statistik der Importpreise widerlegen dieses Märchen. Wir hoffen, dass die Kartellbehörden diesem Monopolmissbrauch schnell ein Ende bereiten" erklärt dazu Aribert Peters.
Die Lüge von der Weitergabe gestiegener Gasbezugskosten
Das Erdgas in Deutschland wird von 700 Gasversorgungsunternehmen an die Haushalte verkauft. Die Preiserhöhung der Ruhrgas erhöht die Einkaufspreise dieser Unternehmen. Am gesamten Verkaufspreis macht aber der Gasbezug nur etwa ein Drittel aus. Eine sechsprozentige Erhöhung der Einkaufspreise kann deshalb höchstens eine zweiprozentige Erhöhung der Gastarife begründen. Die meisten Gasversorger erhöhen ihre Preise aber um etwa zehn Prozent. Begründet wird das mit steigenden Gasbezugskosten infolge der Ölpreisbindung. Die Verbraucher und die Öffentlichkeit werden für dumm verkauft. Der unverschämte Griff in die Tasche der Verbraucher ist deshalb so ärgerlich, weil die Gasversorger schon bisher über alle Maßen gut am Gasverkauf verdienen".
Den Löwenanteil verdienen die örtlichen Gasverteiler
Vom Gaspreis in Höhe von knapp fünf Cent je Kilowattstunde wird gut ein Cent aufgewendet für den Kauf des Gases ab deutscher Grenze, ein Cent für Steuern, ein Cent für den Transport durch Deutschland und zwei Cent für die letzten zehn Kilometer Transport. Den Löwenanteil des Gaspreises geht ohnehin an das örtliche Gasunternehmen.


