Hallo ihr Mitleser,
wir haben ein Grundstück gekauft, auf dem man höchstens 1 ½-geschossig bauen darf. Allerdings wissen wir nicht wirklich, was 1 ½-geschossig bedeutet. So wissen wir auch nicht, ab welcher Höhe das Dachgeschoss als Vollgeschoss gilt. Hatte vielleicht schon jemand ein ähnliches Problem? Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr uns mal beibringen könntet, was 1 ½-geschossig heißt.




Mi, 2009-03-11 11:05