Hi ihrs,
wir möchten auf einem Grundstück in Nordrhein-Westfalen ein Haus bauen. Auf das Grundstück sollte aber vorher ein Gartenhaus gebaut werden, in dem ich Werkzeuge oder ähnliches lagere. Nun wollte ich mal wissen, welche Baugrenzen eingehalten werden müssen, was heißt, wie groß darf das Gartenhaus sein, ohne das ich einen Bauantrag stellen muss? Außerdem würde ich mal gerne wissen, wo ich solche Angaben im Internet finden kann. Würde mich über Antworten sehr freuen.




Mi, 2009-03-11 11:00