Was gibt es bei der Anwendung der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure zu beachten?
Vortrag an der FH Frankfurt
WIESBADEN, 7. Juni 2005
Am Donnerstag (9.) referiert Matthias Voigt zum Thema Ingenieurleistungen und Vergütung: Was gilt es bei der Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu beachten? an der FH Frankfurt. Der Vortrag findet von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gebäude 8, Raum 111 / 112 statt. Die Teilnahme an dem von der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) in Kooperation mit dem Fachbereich 1, Architektur Bauingenieurwesen Vermessungswesen, der Fachhochschule Frankfurt veranstalteten Vortrag ist kostenfrei. Er richtet sich sowohl an Planer als auch an Bauherren.Voigt ist Mitglied der IngKH und deren Vorsitzender des Arbeitskreises Honorarfragen und Marketing. Er gibt einen Überblick über die Grundzüge der Anwendung der momentan gültigen HOAI vom 1. Januar 1996 und geht darauf ein, wie eine zukünftige, novellierte Honorarordnung aussehen könnte. Daneben wird er auch über den aktuellen Stand der Diskussion um die Beibehaltung der HOAI als Preisrecht und die Tätigkeiten seines Arbeitskreises berichten. Voigt ist Beratender Ingenieur und besitzt ein eigenes Büro für Bauingenieurwesen in Groß-Gerau.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist eine bindende Rechtsverordnung wie auch die Straßenverkehrsordnung. Sie ist am 1. Januar 1977 in Kraft getreten und ist in wesentlichen Grundzügen auch heute noch unverändert gültig. Da sich die Planungsprozesse im Lauf der Jahre aber erheblich geändert haben, besitzt die HOAI mittlerweile in der Anwendung einige Schwierigkeiten. Außerdem sind die Honorare in vielen Fällen für die Planungsbüros nicht mehr auskömmlich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bettina Gehbauer-Schumacher
Öffentlichkeitsreferentin IngKH
Gustav-Stresemann-Ring 6, 65189 Wiesbaden
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Fax: 0611/97457-29
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Gaby von Rauner,
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit FH FFM
Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt am Main
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