Wendeltreppe nicht nach DIN gebaut

Unser Architekt hat unsere Treppe auf Deutsch gesagt ziemlich in den Sand gesetzt. Die, die er zuerst geplant hatte, ließ sich überhaupt nicht umsetzen, weil damit keine Stehhöhe erzielt werden konnte. Vor Ort wurden dann die Pläne umgestellt. Nun ist es aber so, dass bei der Treppe keine richtigen Trittflächen sind. Obwohl sie nur 2 Mal ¼ gewendelt ist, kann man nirgendwo ordentlich auftreten. Der Bauträger beharrt darauf, dass der Gehbereich bei Wendeltreppen sich im äußeren Drittel befindet und dass die Lauflinie frei gewählt werden kann. Das klingt ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Was sagt die DIN dazu?

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Mo, 2009-03-16 15:52
    Ja und nein. Frei gewählt werden darf die Lauflinie laut DIN 18065 Punkt 9.5 schon, aber sie muss auch stetig sein, es dürfen keine Knickpunkte vorhanden sein und die Richtung muss der Laufrichtung der Treppe entsprechen. Dass der Gehbereich im äußeren Drittel liegt ist also völlig frei erfunden.
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