Wohnung und Garage mieten und kündigen
Wenn man eine Wohnung zusammen mit einer Garage gemietet hat, dann wird diese automatisch bei einer Kündigung der Wohnung mit gekündigt, außer man hätte eine Zusatzregelung im Mietvertrag vereinbart, was eher selten vorkommen dürfte. Eine Teilkündigung durch den Vermieter, also zum Beispiel nur die Garage, wird kaum erfolgen, kann aber laut Mietrecht durchaus geschehen, wenn der Vermieter zum Beispiel die Garage in eine Wohnung umbauen möchte. Sie müssen die Garage als Mieter mit übernehmen, wenn sie zur Wohnung dazugehört. Eine Mieterhöhung ist nur nach den für Wohnraum geltenden Regelungen möglich. Wenn man nur Garagen mietet, gilt das Gewerberaummietrecht. Mieterhöhungen richten sich dann nach den Bestimmungen im Mietvertrag.


