Als Mieter möchte man vielleicht auch einmal vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen.
Wenn im Vertrag kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, kann man als Mieter versuchen, einen Nachmieter zu stellen, sodass man als Mieter dann früher aus dem Vertrag kommt. Diese Regelung ist aber nur dann zulässig, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklausel vermerkt ist. Enthält der Mietvertrag keine Nachmieterklausel, darf der Mieter nur dann einen Nachmieter stellen, wenn er triftige Gründe dafür hat, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Dies kann unter anderem ein berufsbedingter Ortswechsel sein oder wenn der Mieter alters- oder gesundheitsbedingt in ein Senioren- oder Pflegeheim umziehen muss.


