Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt die Wohnung des Mieters auf eventuelle Schäden zu besichtigen.

Aber hierbei muss der Vermieter Regeln einhalten. Er darf nicht ohne Wissen des Mieters die Wohnung betreten. Eine Besichtigung der Wohnung kann er alle ein bis zwei Jahre vornehmen. Dabei muss er den Mieter von seiner Absicht in Kenntnis setzen. Solche Besichtigungen können im Mietvertrag vereinbart sein. Es bedarf aber keiner Erlaubnis des Mieters die Wohnung zu betreten, wenn ein Notfall vorliegt und der Vermieter größere Schäden der Mietsache dadurch abwenden kann. Solch ein Notfall würde beispielsweise vorliegen bei einem Wasserrohrbruch und der Mieter ist nicht erreichbar.

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