Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) muss als Service-Einrichtung erhalten bleiben
Zu der Forderung der Bundesministerin fuer Bildung und Forschung, Annette Schavan, die Zentralstelle fuer die Vergabe von Studienplaetzen (ZVS) in ihrer jetzigen Form abzuschaffen, erklaeren die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Nicolette Kressl, und der bildungs- und forschungspolitische Sprecher, Joerg Tauss:
Durch das im Juli 2004 von Bundestag und Bundesrat beschlossene neue Hochschulrahmengesetz (siebtes Aenderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz) haben die Hochschulen in Deutschland ein wichtiges Stueck mehr Autonomie erhalten. Mit diesem Gesetz wurde die als ´20-20-60-Regelung´ bezeichnete Zugangsverteilung fuer zulassungsbeschraenkte Studiengaenge eingefuehrt: 20 Prozent der Studienplaetze gehen an die Abiturbesten, die sich ihre Wunschhochschule aussuchen koennen. 20 Prozent der Studienplaetze werden nach Wartezeiten vergeben. Die Mehrzahl der Studienplaetze, naemlich 60 Prozent, werden seitdem von den Hochschulen selbst vergeben.
Durch diesen gemeinsam von SPD und Union getragenen Kompromiss konnte mehr Autonomie fuer die Hochschulen mit der Erfuellung des gesellschaftlichen Bildungsauftrages der Universitaeten verbunden werden. Die Hochschulen erhalten die lange eingeforderten groesseren Spielraeume bei der Auswahl ihrer Studierenden. Und den Studierenden bringt das neue Verfahren eine hoehere Transparenz der Erwartungen und Anforderungen in dem entsprechenden Studienfach an der gewaehlten Universitaet.
Wenn nun angesichts der gerade begonnenen Umsetzung des neuen Auswahlverfahrens von Ministerin Schavan nicht nur gefordert wird, dass die Hochschulen ihre Studenten komplett selbst aussuchen duerfen, sondern auch die ZVS in ihrer jetzigen Form abgeschafft werden muesse, wirft dies gleich mehrere ernste Fragen auf.
Zum einen ist festzustellen, dass der Koalitionsvertrag keine entsprechende Vereinbarung zum Hochschulzugang enthaelt. Entscheidend ist aber, dass die Forderungen von Ministerin Schavan zumindest einer gruendlichen Pruefung beduerfen. In diesem Zusammenhang stellen sich einige Fragen, die nicht mit leichter Hand entschieden werden koennen:
- Wie kann der verfassungsrechtliche Anspruch auf einen Studienplatz gesichert werden, wenn die Auswahl der Studienbewerber in das alleinige Ermessen der Hochschulen uebertragen wird?
- Welche Bedeutung hat das Abitur noch, wenn die Hochschulen in letzter Konsequenz allein massgebliche Eignungstests einfuehren?
- Wie kann der durch die Bewerberauswahl abzusehende hoehere buerokratische und finanzielle Aufwand der Universitaeten bewaeltigt werden?
Einen richtigen Hinweis hat Ministerin Schavan schon gegeben: Die heutige ZVS wird in Zukunft eine Service-Agentur fuer die Hochschulen werden, die bei den Auswahlverfahren hilft. Ohne eine belastbare Beantwortung dieser und weiterer Fragen waere eine abermalige Aenderung des gerade erst angelaufenen neuen Vergabeverfahrens fuer Studienplaetze voreilig, von einer Abschaffung der ZVS ganz zu schweigen. Beides waere weder im Sinne der Studierenden noch der Hochschulen.
2005 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de


