Frage zur Planung einer Innentreppe

Frage:
Ich habe eine Frage zu den Maßen unserer Treppen. Diese befinden sich zum Glück noch in der Planungsphase. Wir wünschen uns geschlossene Stufen, und dachten, dass auch unser Architekt dies mitbekommen hätte. Nun waren wir gestern beim Treppenbauer, um die passende Holzart auszuwählen und der ist aus allen Wolken gefallen, weil er über Treppen mit Übertritt informiert war und dazu auch eine Stahlharve hergestellt hat. Unsere eine Treppe soll nun geradlinig mit 15 Stufen werden. Diese werden auf Block gearbeitet und die Stufenhöhe wird 19 cm und die Stufentiefe 24 cm betragen. Unsere zweite Treppe hat 20 cm als Stufenhöhe und 22,5 cm als Stufenbreite. Ist das alles rechtens so oder wurde bei den Maßen gepfuscht? Wir sind dankbar für alle Auskünfte.
   
Antwort:
Die Tabelle 1 der DIN 18065 2001-01 gibt Aufschluss über die nötigen Steigungsverhältnisse von Treppen. Darin steht unter anderem, dass die Steigung nicht höher als 20 cm sein darf und die Stufenauftrittsbreite bei zumindest 23 cm liegt. Dazu kommt noch eine Unterschneidung von 3 cm, also kommen wir auf ein Mindestmaß von 26 cm, das nicht unterschritten werden darf. Kellertreppen dürfen höchstens eine Steigung von 21 cm haben und ihr Austritt muss bei 24 cm (davon 3 cm Unterschneidung) liegen. Demnach sind Ihre Treppen leider nicht ordnungsgemäß geplant worden. Die Schuld daran trägt Ihr Architekt, der einen Planungsfehler begangen hat. Sie und/oder der Treppenbauer sollten ihm also baldmöglichst nahelegen, neue, DIN-konforme Pläne zu erstellen.