Frage:
Wir bauen gerade und bei den Treppen haben wir uns für Stahlharfentreppen mit geradem Lauf entschieden. Wenn wir die Treppe betreten, die vom Erdgeschoss ins 1. Obergeschoss führt, kommt es zu Schwingungen und einer der Wandauflager gibt es ein klapperndes Geräusch von sich. Außerdem variieren die Stufen im Auftrittsmaß zwischen 12 und 13 cm. Ist diese Differenz in der Höhe noch zulässig? Auch die Stufentiefe ist recht unterschiedlich. Wir haben Abweichungen bis maximal 1,3 cm gefunden. Außerdem verlaufen bei den Treppenstufen unseren Messungen zufolge die Vorderkanten nicht in einer parallelen Linie zur Wand. Welche dieser Punkte stellen Mängel dar und wie sollen wir uns dem Treppenbauer gegenüber verhalten?
Antwort:
Also die Austrittstufe muss schon einmal nicht mit dem Auftrittsmaß übereinstimmen, denn es gehört zum Podest bzw. zur Decke. Wenn es sich um eine Kellertreppe handelt, über die man nicht in Aufenthaltsräume gelangt, ist laut DIN 18065 ein Aufmaß von 21 cm erlaubt. Ansonsten muss der Auftritt minimal 23 cm betragen. Oft wird leider der Fehler gemacht, dass die Maße der DIN; die ja Grenzmaße sind, als Maße für die Planung benutzt werden. Dadurch ist dann natürlich bei den Toleranzen überhaupt kein Spielraum mehr vorhanden. Bezüglich der Schwingungen kann ich Ihnen schlecht etwas Genaueres sagen, ohne die Treppe selbst gesehen zu haben. Sicher ist aber, dass der Treppenbauer Ihnen einen Standsicherheitsnachweis vorlegen muss bzw. eine Typenprüfung. Verlangen Sie diese doch einfach mal von ihm.